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Kosten der anwaltlichen Tätigkeit – Gebühren und Transparenz - Anwaltskanzlei ESEN – Rechtsanwalt Safak Esen, Hannover

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Wir legen großen Wert darauf, die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit frühzeitig und verständlich mit Ihnen zu besprechen. Welche Gebühren im Einzelfall anfallen, hängt unter anderem vom Rechtsgebiet, dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit sowie vom wirtschaftlichen Interesse der Angelegenheit ab. Auf dieser Seite erhalten Sie einen allgemeinen Überblick über die Grundsätze der Vergütung – eine individuelle Beratung im konkreten Fall kann sie nicht ersetzen.
In vielen Fällen rechnen wir unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die gesetzlichen Gebühren orientieren sich insbesondere am sogenannten Gegenstandswert (also dem wirtschaftlichen Interesse der Angelegenheit) sowie Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Das RVG sieht hierfür verschiedene Gebührentatbestände vor, etwa für außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung oder die Erstellung eines Schriftstücks.

Welche konkreten Gebühren im Einzelfall anfallen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Wir erläutern Ihnen gerne, welche gesetzlichen Gebühren voraussichtlich entstehen und wie sich diese berechnen. So behalten Sie die Kosten im Blick, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Neben der Abrechnung nach dem RVG kann in bestimmten Konstellationen eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand nicht angemessen abbilden oder wenn eine transparente Pauschale für alle Beteiligten besser planbar ist.

Honorarvereinbarungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und werden mit Ihnen stets klar und nachvollziehbar besprochen, bevor Kosten entstehen. Selbstverständlich erhalten Sie die Vereinbarung in Textform, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Vor einer Mandatserteilung ist es vielen Mandantinnen und Mandanten wichtig zu wissen, welche Kosten für eine erste anwaltliche Einschätzung anfallen. Die Kosten einer Erstberatung besprechen wir daher vorab mit Ihnen – transparent und ohne Überraschungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den Umfang der Beratung und die Komplexität des Sachverhalts.

Eine Erstberatung dient in der Regel dazu, Ihre Situation einzuordnen, Handlungsoptionen aufzuzeigen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten.
Für Personen mit geringem Einkommen kommen in bestimmten Fällen staatliche Unterstützungsleistungen wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Diese sollen den Zugang zum Recht erleichtern, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Ob diese Hilfen in Ihrem konkreten Fall möglich sind und welche Schritte dafür erforderlich sind, prüfen wir im Rahmen einer individuellen Beratung. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Unterlagen Sie hierfür benötigen und wie das weitere Verfahren ablaufen kann. Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Mandats oder zur Unterstützung bei der Antragstellung ist hiermit nicht verbunden.
Diese Seite gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Grundsätze der Vergütung in unserer Kanzlei und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten in Ihrer konkreten Situation voraussichtlich anfallen, sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir erläutern Ihnen gerne die möglichen Gebühren und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen – transparent und in Ruhe.
Rechtsanwalt Safak Esen
Wir sind eine auf Migrationsrecht ausgerichtete Kanzlei und vertreten Sie zudem im Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Unser Anspruch ist eine verständliche Beratung, eine transparente Kostenbesprechung und eine verlässliche außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung.
Kontakt & weitere Angaben
Anwaltskanzlei ESEN
Hamburger Allee 43
30161 Hannover

Tel.: 0511 39 48 11 25
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